Schulordnung
Wir gestalten unser Zusammenleben so, dass wir alle gerne und ohne Angst in die Schule kommen.
Wir vermeiden daher jede Form der Gewalt und versuchen Konflikte in Gesprächen mit den Schulkameradinnen und Schulkameraden, den Lehrpersonen, dem Direktor oder den Eltern zu lösen.
Alle Einrichtungen der Schule dienen dazu das Lernen zu erleichtern. Wir gehen aus diesem Grund sorgsam mit jeglichen Schuleigentum sowie Gegenständen um und melden Beschädigungen unverzüglich einer Lehrperson oder dem Schulwart.
Den Anordnungen von Lehrpersonen, Schulleitung und Schulwart musst du auf jeden Fall Folge leisten. Sie handeln im Dienste deiner Sicherheit und Gesundheit.
Pünktlichkeit
Sei rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn in der Klasse! Die Stunde beginnt mit dem Läuten und wird durch den Lehrer beendet.
Höflichkeit
Wir grüßen uns höflich und verhalten uns hilfsbereit und verantwortungsvoll.
Ordnung
Wir halten unsere Schule sauber, trennen den Müll und werfen ihn in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Klassenordner versehen ihre Aufgaben selbstständig und verantwortungsbewusst. Auch in den Garderoben ist die Ordnung wichtig, fremdes Eigentum darf nicht angerührt oder beschädigt werden.
Kleidung
Angemessene Kleidung und Hausschuhe sind Pflicht. Gewalt verherrlichende, sexistische, rassistische oder faschistische Texte und Symbole auf der Kleidung sind in der Schule verboten.
Im Unterricht
Regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist Pflicht. Bei Erkrankungen sollst du bzw. deinen Eltern die Schulleitung vor Unterrichtsbeginn verständigen und eine schriftliche Entschuldigung nachreichen.
Beurlauben
Aus begründetem Anlass kannst du vom Unterricht befristet befreit werden. Deine Eltern müssen dafür aber einen Antrag stellen. Vom Turnunterricht kannst du auflängere Zeit nur durch eine ärztliche Bescheinigung befreit werden.
Aufmerksamkeit
Sei aufmerksam und vermeide jede Störung des Unterrichts! Arbeite schon in den Unterrichtsstunden aktiv mit, du ersparst dir viel Lernzeit!
Mach die Hausaufgaben sorgfältig und pünktlich, sie dienen dazu, im Unterricht Gelerntes zu wiederholen und zu festigen!
Unterrichtsmittel
Es ist deine Pflicht, sämtliche erforderlichen Unterrichtmittel (Bücher, Hefte; Schreibzeug, Lineale, Klebstoff, Schere, ….) vollständig und in guten Zustand mit in den Unterricht zu nehmen. Sie helfen dir, dein Ziel-den Hauptschulabschluss- zu erreichen.
Pausen
Einlass ist ab 07:15 Uhr. Die Fahrschüler dürfen schon früher in das Schulgebäude, jedoch sind bis 07:15 Uhr die Eltern für sie verantwortlich. In den Pausen gehen alle Schüler auf den Gang, um sich besser entspannen zu können. Die große Pause ist die Hofpause. Der Schulbereich darf dabei allerdings nicht verlassen werden.
Absolute Verbote
Nikotin und Alkohol sind für alle Schülerinnen Schüler im Schulunterricht und bei Schulbereich und bei Schulveranstaltungen strengstens verboten. Kaugummis sind im Schulbereich verboten. Körperliche und verbale Gewalt dienen der Konfliktverschärfung statt der Konfliktlösung und sind auch streng verboten.
Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Schulzeit (7.15 Uhr bis zum jeweiligen Unterrichtsende) ist im gesamten Schulbereich nicht erlaubt. Alleinige Ausnahme von diesem Verbot ist eine ausdrückliche Erlaubnis eines Lehrers, wenn dies im Unterricht erforderlich sein sollte, oder im Einvernehmen mit einem Lehrer dadurch eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten rasch und einfach erfolgen kann.
Bei Verstoß gegen diesen Punkt der Schulordnung hat der Schüler dem Lehrer nach entsprechender Aufforderung sein Mobiltelefon freiwillig zur Verwahrung zu übergeben, erhält dieses allerdings nach drei Tagen wieder zurück ausgehändigt. Sollte das freiwillige Aushändigen des Mobiltelefones nicht erfolgen, sind die Erziehungsberechtigten zu verständigen und ein beratendes Gespräch zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Lehrer bzw. nach Wunsch auch mit dem Direktor verpflichtend vorzusehen.
Bei bedenklicher und missbräuchlicher Verwendung von Mobiltelefonen zur Schädigung einer Person (Schüler, Lehrer oder auch anderer Personen im Zusammenhang mit der Schule) ist das Mobiltelefon unverzüglich außer Betrieb zu
nehmen und der Zuwiderhandelnde dem Direktor zu übergeben. Dieser hat sofortSchritte zu unternehmen, persönlichen Schaden hintanzuhalten und in Härtefällen auch Anzeige zu erstatten.
Regelverstöße
Schüler, die gegen die Ordnung der Gemeinschaft verstoßen, müssen mit verschiedenen Folgen rechnen: Pädagogisch begründete Sonderaufgaben wie Nachholen versäumter Pflichten, vertiefende Zusatzaufgaben. Um den Förderunterricht in der Früh nicht zu stören, darf vor der 1.Stunde nicht Drehfußball gespielt werden. Bei Missachtung dieser Vorschrift wird der Ball befristet eingezogen. Handys müssen während des Unterrichts ausgeschaltet sein. Bei unerlaubter Benützung wird das Handy eingezogen und nur den Erziehungsberechtigten wieder ausgefolgt. Gefährliche Gegenstände oder andere Dinge, die nicht in die Schule gehören, werden eingezogen und in der Direktion bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten verwahrt.
Schwere Verstöße gegen die Verhaltensvereinbarung können verschiedene Maßnahmen nach sich ziehen:
- Vorladen der Eltern in die Schule
- Verweigerung der Teilnahme an freiwilligen Schulveranstaltungen (Schikurs, Landschulwoche, …)
- Zeitlich begrenzte Versetzung in eine Parallelklasse
- Dauernde Suspendierung von der Schule und Versetzung in eine andere Schule
- Meldung und Anzeige an Behörden (Polizei, Jugendamt, Bezirksschulrat)
Schülerinnen und Schüler, die gegen die Regeln verstoßen, bietet die Mittelschule Paldau auch Hilfen an wie Gespräche, Termine mit einem Beratungslehrer oder mit Schulpsychologen.
Richtlinien zur Nutzung der Geräte (iPads) an der MS Paldau:
Link Internet Policy MS Paldau zum Herunterladen!